Umstellung auf elektronische Rechnungen
Mit dem Beschluss für das Wachstumschancengesetz (27. März 2024; BGBI I 2024 Nr. 108) hat der Gesetzgeber die Einführung der E-Rechnung beschlossen.
Die grundsätzliche Verpflichtung zur Ausstellung einer elektronischen Rechnung gilt ab 1. Januar 2025. Angesichts des zu erwartenden hohen Umsetzungsaufwandes für die Unternehmen hat der Gesetzgeber jedoch Übergangsregelungen für die Jahre 2025 bis 2027 für Rechnungsaussteller vorgesehen.
Wir können elektronische Rechnungen in folgenden Formaten erstellen: die in einem vorgegebenen strukturierten elektronischen Daten-Format im Sinne der europäischen Normenreihe EN 16931 ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht – eine Rechnung im PDF-Format sowie andere nicht nach der o.g. Norm strukturierte Formate wie beispielsweise “.tif”, “.jpeg”, “.docx” eignen sich zwar für eine digitale, bildhafte Darstellung der Rechnung, erfüllen aber nicht die Anforderungen an die Weiterverarbeitung.
Wir können elektronische Rechnungen in folgenden Formaten erstellen:
- ZUGFeRD: Die Leitweg-ID ist optional.
- X-Rechnung: Bitte geben Sie hierfür im Formular auch Ihre Leitweg-ID ein. Sollten Sie mit einem anderen Portal arbeiten, können wir Ihre Leitweg-ID hinterlegen und Sie laden die Rechnung in Ihrem Portal hoch.
- PEPPOL: Bitte geben Sie hierfür im Formular auch Ihre Leitweg-ID ein.
Stellen Sie jetzt auf elektronische Rechnungen um und reduzieren Sie Papierverbrauch und Druckaufwand.
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