Rechnung? Elektronisch bitte!

Umstellung auf elektronische Rechnung

Der Bundesrat hat am 01. November 2011 dem Steuervereinfachungsgesetz zugestimmt. Wesentlicher Bestandteil des beschlossenen Pakets bilden dabei die Erleichterungen bei der elektronischen Rechnungsstellung, § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG).

Künftig werden elektronische Rechnungen und Papierrechnungen bzgl. der umsatzsteuerlichen Regelungen gleichbehandelt. Mit der Gesetzesänderung soll einerseits der bereits bestehende Spielraum der aktuellen Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) genutzt und andererseits die ab Januar 2013 zwingend vorgegebene Gleichstellung der beiden Übermittlungsarten umgesetzt werden.

Auf eine elektronische Signatur oder die Übermittlung der Rechnung per EDI soll es für den Vorsteuerabzug ausdrücklich nicht mehr ankommen. Lediglich die Zustimmung des Rechnungsempfängers ist notwendig.

Haben Sie Interesse an der Umstellung auf diese ressourcenschonende Alternative, so bitten wir um die Zusendung des unter folgendem Link verfügbaren Formulars.

Einverständniserklärung zum elektronischen Rechnungsversand

Download Einverständniserklärung